Unverschuldeter Unfall

Gutachtenart: Haftpflichtschaden

Ihr Fahrzeug wurde durch die Schuld eines Anderen beschädigt.

Wenn der Verursacher feststeht (keine Unfallflucht!) und eine Versicherung für das Verursacherfahrzeug besteht, muss diese für den Schaden aufkommen.

Besonderheit hier:

SIE SIND AM DRÜCKER
Und diese sehr vorteilhafte Situation sollten Sie nutzen. Sie (und nicht der gegnerische Versicherer!) sollten den Schaden steuern, d.h. die Zügel in der Hand halten.
Wie Sie das machen? Rufen Sie uns an! Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

ÜBRIGENS: Trotz der Schadenminderungspflicht steht Ihnen, nach deutscher Rechtsprechung, ein Rechtsanwalt zu. Dies begründet der Gesetzgeber damit, dass der Privatmann in der Regel kein umfangreiches Rechtswissen besitzt. Man darf sich aus diesem Grunde einen Rechtsbeistand (Rechtsanwalt) nehmen, der Einem zu seinem Recht verhilft. Unser Tipp: Nehmen Sie sich ausschließlich einen Verkehrsjuristen!

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