Häufige Fragen

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen!

Brauche ich unbedingt einen Schadengutachter?

Ja. Ab einer Schadenhöhe von etwa 750,- € sollte ein Schadengutachten eingeholt werden.
Die Schadenhöhe kann Ihr Gutachter abschätzen. Sollte er den Schaden niedriger beurteilen, sieht er von einem Schadengutachten ab.
Übrigens: wenn Sie keinen Schadengutachter beauftragen, schaltet die Versicherung ihren eigenen Gutachter ein.

Was macht der Schadengutachter eigentlich?

- Er beurteilt die Schadenhöhe
- Er ermittelt den Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeuges (vor dem Unfall!)
- Er legt den Restwert des beschädigten Fahrzeuges fest (je nach Schadenverhältnis)
- Er beurteilt, ob es sich um einen Reparaturschaden oder einen Totalschaden handelt
- Er ermittelt die Dauer der Reparatur
- Er ermittelt die Höhe der Nutzungsentschädigung
- Er ermittelt den Abzug bei Vorschäden/Altschäden
- Er berät Sie und gibt Hilfestellung bei der Schadenabwicklung

In den o.a. Punkten sind einige enthalten, die von den Versicherern dann und wann vergessen werden. Ihr Gutachter achtet jedoch darauf und hilft Ihnen, zu Ihrem Geld zu kommen.

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